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Datenschutzvereinbarung
Diese Datenschutzvereinbarung wird zwischen Stylina Sàrl (Chaussée de Treycovagnes 15c, 1400 Yverdon-les-Bains) und (XXXXXXXXXX) geschlossen. Sie tritt am 01.05.2023 in Kraft.
Mit dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, inwieweit vertrauliche Informationen (im Folgenden definiert) aus ihrer Geschäftsbeziehung offengelegt werden können oder nicht.
Das von der Stylina Sàrl betriebene Projekt umfasst die Erstellung einer Online-Plattform für den E-Commerce, insbesondere den Verkauf von Kleidung, Modeaccessoires und Schuhen.
1. Der Begriff “vertrauliche Informationen” in dieser Vereinbarung bezieht sich auf alle Informationen, die eine Partei (“die Senderpartei”) im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Projekt, sei es direkt oder indirekt und in jeglicher Form, wie schriftlich, mündlich oder visuell, mitteilt.
2. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen (a), die eine Partei (“die empfangende Partei”) bereits vor dem Projekt kannte, (b) die später ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich gemacht werden, (c) die von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit an die empfangende Partei weitergegeben wurden, vorausgesetzt, der Dritte war berechtigt, solche Informationen weiterzugeben, (d) die die empfangende Partei aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung der Senderpartei offenlegen darf, (e) die aufgrund einer Anordnung einer Behörde oder einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen, (f) die die empfangende Partei offensichtlich und direkt selbst entwickelt hat, ohne dass dies auf vertraulichen Informationen beruht.
3. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
4. Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen nur im Zusammenhang mit dem genannten Projekt zu verwenden. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, sie niemandem außer dem Personal und den Vertretern der Senderpartei offen zu legen, sofern dies im Zusammenhang mit Verhandlungen, Diskussionen oder Beratungen über das Projekt Stylina Sàrl steht.
5. Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter und Dritte weiterzugeben, die ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen haben und einer ähnlichen Vertraulichkeitspflicht gemäß dieser Vereinbarung unterliegen.
6. Aufgrund dieser Vereinbarung haben die Parteien keinerlei Rechte an geistigem Eigentum. Alle diese Rechte liegen im Eigentum der Senderpartei.
7. Diese Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von 10 (zehn) Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Alle vertraulichen Informationen, die von der Senderpartei in jeglicher Form (insbesondere schriftlich oder elektronisch) übermittelt werden, bleiben Eigentum der Senderpartei. Wenn die Senderpartei dies beschließt, muss die empfangende Partei umgehend entweder (a) alle vertraulichen Informationen, die sie besitzt, an die Senderpartei zurückgeben oder (b) alle vertraulichen Informationen vernichten und der Senderpartei schriftlich bestätigen, dass die Vernichtung ordnungsgemäß erfolgt ist.
8. Jede Partei, die gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung verstößt, unterliegt einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50.000,- (fünfzigtausend Schweizer Franken) als Ergebnis einer objektiven (ohne Verschulden) Haftung dieser Partei. Die Zahlung dieser Vertragsstrafe entbindet die Parteien nicht von der Verpflichtung, diese Vertraulichkeitsvereinbarung einzuhalten. Darüber hinaus kann die vertragsbrechende Partei neben der Vertragsstrafe verpflichtet sein, Schadensersatz zu leisten, um einen möglichen Schaden zu ersetzen und die Vertragslage wiederherzustellen.
9. Diese Vereinbarung unterliegt dem schweizerischen Recht. Sofern keine zwingenden Bestimmungen vorliegen, sind die Gerichte am Wohnsitz des Beklagten zuständig, um alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu entscheiden.
10.Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf Stylina Sàrl dar. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert werden.
11. Tous les rapports et communications réalisés en relation avec le présent accord devront
revêtir la forme écrite.
(Datum)_
Stylina Sàrl
vertreten durch
Selina Hausheer
Route du Port 46
1468 Cheyres_
(Datum)_